Griechenland, Moria und die Flüchtlinge. Ein Interview mit Gerald Knaus

Europäisches Tagebuch, 16.11.2020: Nichts tut sich. Die Blockade Österreichs und anderer EU-Staaten, die dafür sorgt, dass tausende von Flüchtlingen im europäischen Niemandsland als Geisel einer gescheiterten europäischen Menschenrechtspolitik feststecken, ist “Corona sei Dank” wieder fast vergessen. Die österreichischen Zelte verschimmeln in irgendeinem griechischen Lagerhaus und die Flüchtlinge warten auf die Winterkälte, gegen die auch diese Zelte nicht helfen würden. Die evangelischen Bischöfe in Deutschland fordern, die Flüchtlinge bis Weihnachten von den Inseln zu evakuieren. Aber dieses Jahr fällt Weihnachten wohl aus. Immerhin: Deutschland hat seit April 1192 Flüchtlinge aus Griechenland aufgenommen…
Am 24. November um 19.30 ist einer der bekanntesten europäischen Migrationsexperten, Gerald Knaus,  im Jüdischen Museum Hohenems zu Gast, angesichts des lockdowns nun im Rahmen eines Zoom webinars.

Gerald Knaus ist Gründungsdirektor der Denkfabrik European Stability Initiative (ESI). Und tritt immer wieder als kenntnisreicher Kritiker von Korruption, Menschenrechtsverletzungen und der Demontage rechtsstaatlicher Prinzipien auf. Regierungen und Institutionen in Europa hören, so heißt es, auf ihn, wenn es um Fragen von Flucht, Migration und Menschenrechten geht. Leider tun sie keineswegs immer, was er rät. Auch wenn die ungarische Regierung Knaus inzwischen, wegen seines angeblichen Einflusses auf die EU zum “Staatsfeind” erklärt hat, ganz in der Folge ihrer antisemitischen Hetzkampagnen gegen George Soros.

Immerhin, dass es 2015 zu einem modus vivendi mit der Türkei gekommen ist, der den Migrationsdruck im östlichen Mittelmeer verminderte und dafür Mittel zur Unterstützung von Flüchtlingen in der Türkei bereitstellte, geht auch auf seine Expertise zurück. Dass Europa diese Unterstützung 2020 einseitig beendete, führte schließlich zur erneuten Krise. Doch davon wollte die europäische Politik, unter dem Druck rechtspopulistischer Stimmungen, natürlich nichts wissen.

Gerald Knaus, gebürtiger Österreicher mit Verbindungen nach Vorarlberg, studierte Philosophie, Politik und internationale Beziehungen in Oxford, Brüssel und Bologna, ist Gründungsmitglied des European Council on Foreign Relations und war für fünf Jahre Associate Fellow am Carr Center for Human Rights Policy der Harvard University Kennedy School of Governance in den USA. Heute lebt er in Berlin.

Für die Ausstellung “Die letzten Europäer” haben wir mit Gerald Knaus schon am 10. September über sein neues Buch Welche Grenzen brauchen wir? Zwischen Empathie und Angst – Flucht, Migration und die Zukunft von Asyl (erschienen bei Piper, 2020) und den weitgehenden Stillstand in der europäischen Flüchtlingspolitik in Bregenz gesprochen. Hier das ganze Interview.

 

 

 

 

Alfred Hermann Fried und der Pazifismus

Europäisches Tagebuch, 11.11.2020: Heute vor 156 Jahren wurde in Wien Alfred Hermann Fried geboren.

Alfred Hermann Fried, um 1911 (Quelle: Wikipedia)

Nach seiner Ausbildung als Buchhändler begann er in Berlin in seinem Beruf zu arbeiten und gründete, gerade vierundzwanzigjährig, mit dem Banklehrling Jacques Gnadenfeld einen Verlag. Ein Jahr später heiratete er dessen Schwester. Doch die Zusammenarbeit im Verlagsgeschäft und bald auch die Ehe mit Gertrud Gnadenfeld endeten unglücklich. Fried wendete seine Energie nun einem neuen, ambitionierteren Projekt zu: dem Weltfrieden.

Gemeinsam mit Bertha von Suttner gab er ab 1892 die pazifistische Zeitschrift Die Waffen nieder! heraus und begründete mit ihr im gleichen Jahr die Deutsche Friedensgesellschaft.

Von da an ist er regelmäßiger Mitorganisator und Gast internationaler Friedenskongresse, Redakteur der Monatlichen Friedenskorrespondenz und Mitarbeiter der Zeitschrift Die Friedenswarte. Unter heftigem Beschuss der wachsenden nationalistischen Kräfte in Deutschland forderten er und seine MitstreiterInnen Friedensverträge und schließlich ein internationales Verbot des Krieges und die Verpflichtung zur Konfliktklärung im Rahmen einer internationalen Gerichtsbarkeit. Auch in der jungen Esperantobewegung engagierte sich Fried und veröffentlichte 1903 sogar ein Lehrbuch der internationalen Hilfssprache, von der er sich Verständigung zwischen den Nationen erwartet.

Weltfriedenskongress 1907

1911 erhielt Fried gemeinsam mit dem niederländischen Juristen Tobias Asser, der wie er aus einer jüdischen Familie stammte, den Friedensnobelpreis. Tobias Asser war entscheidend am Aufbau des Ständigen Schiedshofes in Den Haag und an den Haager Friedenskonferenzen beteiligt. Die dritte Haager Konferenz sollte 1914 stattfinden, und wurde auf 1915 verschoben. Der Rest ist Geschichte. Eine Geschichte von Katastrophen, Verbrechen und Massenmord.
Von der Zensur bedrängt, emigrierte Fried 1914 mit seiner Zeitschrift Friedenswarte in die Schweiz. 1921 starb er nach langer Krankheit im Wiener Rudolfspital.

Bewegung auf Balkonien – Das European Balcony Project

Europäisches Tagebuch, 10.11.2020: Heute vor zwei Jahren, hundert Jahre nach dem Ende des ersten Weltkriegs und der Ausrufung demokratischer Republiken, wurde in 25 europäischen Ländern von hunderten von Balkonen die Europäische Republik ausgerufen. Eingeladen dazu, an dieser künstlerisch-politischen Aktion teilzunehmen, hatte das European Balcony Project, geleitet von Ulrike Guérot, Milo Rau, Robert Menasse, und Verena Humer. Mit ihrem Manifest zur Ausrufung der Europäischen Republik gingen sie bewusst über das Kleinklein europäischer Realpolitik hinaus und stellten sie dem grassierenden Nationalismus die Utopie einer gemeinsamen Europäischen Demokratie entgegen.

Die unterschiedlichsten Theater, Kultureinrichtungen, Institutionen und Bürgerinitiativen beteiligten sich daran. Schauplatz waren Theater, Museen und Festivals, der Balkon des Frankfurter Rathauses genauso wie eine Fußgängerbrücke zwischen zwei Mitgliedstaaten, der Brüsseler Flughafen so wie mancher private Balkon, prominente und weniger prominente Orte, vom Wiener Burgtheater bis zur Volkhochschule Recklinghausen, von der Kunsthalle Wien bis zum Schauspiel in Essen, dem Nationaltheater in Gent, dem Bitef Theatre Festival Belgrad, oder dem Royal Conservatoire of Scotland, Bühnen und Balkone in Warschau, Lissabon und Amsterdam, Newcastle, Zürich, Bukarest und vielen anderen europäischen Metropolen, aber auch der Balkon des Jüdischen Museums in Hohenems.

Hier wurde das Manifest gleich in vielen verschiedenen Sprachen von jungen Menschen verlesen, die heute in Vorarlberg leben, auch wenn sie und ihre Familien aus der ganzen Welt stammen.

Für die Ausstellung „Die letzten Europäer“ hat Felicitas Heimann-Jelinek eine der Autorinnen des Manifests, Ulrike Guérot, in Wien getroffen – um mit ihr über europäische Demokratie und ihre Widersacher, über Macht und Ohnmacht des europäischen Parlaments, über den Brexit und seine Wirkungen zu sprechen. Ulrike Guérot ist Professorin für Politikwissenschaft und leitet die Abteilung für Europapolitik und Demokratieforschung an der Donau-Universität Krems. Außerdem ist sie die Gründerin des European Democracy Lab in Berlin. Gerade ist von ihr das Buch Nichts wird so bleiben wie es war? Europa nach Krise erschienen.

Hier ist das Interview, das wir am 11. September 2020 mit ihr geführt haben.

Und wer sich noch einmal an den 10. November 2018 erinnern möchte: Hier ist ein Mitschnitt der Verlesung des Europäischen Manifests vom Balkon des Jüdischen Museums Hohenems.

 

Kommunikationsprobleme?

Europäisches Tagebuch, 4.11.2020: Nur kurz währte der Anflug von staatsmännischer Haltung und „inklusiver“ Besonnenheit beim österreichischen Bundeskanzler. Nur zwei Tage nach dem mörderischen Anschlag eines Djihadisten in der Wiener Innenstadt hat Sebastian Kurz wieder begonnen, den EU-feindlichen Rechtspopulismus zu bedienen. Und zeigt sich unbeeindruckt von jeder Kenntnis rechtsstaatlicher Prinzipien. Das geht wie? So: Statt konkret zu werden, von wem derzeit eine Bedrohung in Österreich ausgeht, muss erst einmal wieder die Allzweckwaffe der Rede vom „politischen Islam“ in Stellung gebracht werden. Diese immer wieder bemühte Worthülse hat den Vorteil, dass sie im Zweifelsfall alles und jeden meinen kann, was irgendwie mit dem Islam in Verbindung gebracht werden kann. Islamische Politiker aus mehrheitlich von Muslimen bewohnten Staaten lassen sich damit genauso etikettieren, wie fanatische Djihadisten, die Terroranschläge verüben. Frauen, die Kopftücher tragen, weil sie ihre muslimische Identität betonen wollen genauso, wie Menschen, die manche ethischen Grundsätze des Islams (ja, die gibt es, wie zum Beispiel die des Spendens für Bedürftige – hier heißt das Caritas…) auch in der Welt der Politik umgesetzt sehen wollen, genauso wie Menschen, die ein bestimmtes Verständnis von Islam zur Rechtfertigung ihrer männlichen, politischen, ethnischen oder sozialen Machtansprüche benutzen, und dafür zu allen Schandtaten bereit sind. Gibt es eigentlich kein politisches Christentum? Gibt es keine CDU und keine christlich-soziale ÖVP, keine menschenrechts-aktive Caritas und keine evangelikalen, gewaltbereiten Trump-Anhänger? Um einmal das breite, widersprüchliche Spektrum nur ein wenig anzudeuten.

Doch wer von „politischem Islam“ spricht, wie Sebastian Kurz und so viele andere, möchte genau diese Differenzierung einebnen und stattdessen die Kultur eines Generalverdachts pflegen. Jene „Kultur“, die mit daran schuld ist, Menschen wie den Attentäter von Wien, in seinem djihadistischen Wahn zu bestärken, der genau diese Weltsicht des „wir“ und „die anderen“ teilt – und radikalisiert.

Doch dann beglückte Sebastian Kurz die Öffentlichkeit mit der überraschenden Einsicht, dass das Attentat nicht stattgefunden hätte, wenn der Täter, der nach zwei-Dritteln seiner Haftzeit entlassen wurde, noch immer in Haft sitzen würde. Darauf wären wir sonst nie gekommen.
Allerdings könnte auch der Bundeskanzler wissen, dass dies grundsätzlich nicht nur üblich ist, sondern auch sinnvoll, denn nur so hat die Justiz eine Handhabe, dem Verurteilten Auflagen zu erteilen, zum Beispiel die Teilnahme am Deradikalisierungsprogramm und die regelmäßige Betreuung durch Bewährungshilfe, auch über einen längeren Zeitraum, als die eigentliche Haft dauern würde. Aber die diffuse Botschaft des Bundeskanzlers war klar: die (grüne) Justizministerin und die Justiz, ja die rechtstaatlichen Verfahren überhaupt sind irgendwie schuld an dem Debakel. Umso „nötiger“ schien diese Schuldzuweisung aus Sicht des türkisblauen Kanzlers freilich, nachdem klar wurde, dass vor allem das Innenministerium seines Parteikollegen Nehammer und der Verfassungsschutz im Besonderen einen echten Erklärungsbedarf haben. Nachdem bekannt geworden ist, dass der Attentäter versucht hatte in der Slowakei Munition für ein Kalaschnikow Gewehr zu besorgen, worüber der slowakische Geheimdienst seine österreichischen Kollegen informierte. Nur die Justiz und die Bewährungshilfe wusste von solchen Dingen nichts.
Karl Nehammer musste in seiner Pressekonferenz, die erst mit einer Stunde Verspätung (und offenbar einigem Klärungsbedarf hinter den Kulissen) begann, kleinlaut zugeben, dass es hier offenbar „Kommunikationsprobleme“ gegeben hat, „Fehler“, die nach einer unabhängigen Untersuchung rufen. Justizministerin Zadic wiederum unterließ es höflich, nun ihrerseits Retourkutschen anzubringen.
Stattdessen sucht Sebastian Kurz nun öffentlich die Schuld bei – na ja, natürlich, wen wundert es – also, so unglaublich das eigentlich ist, tatsächlich bei der Europäischen Union und ihrer „falschen Toleranz“. Gegenüber in Wien geborenen österreichischen Staatsbürgern, wie dem Attentäter vom Montag? Nach Logik von Argumenten sollte hier niemand fragen. Die Tendenz ist die übliche. Der Kurz‘sche Anflug von Vernunft hat nur einen kurzen Tag lang gedauert.

Dazu auch ein treffender Kommentar von Johannes Huber auf „Die Substanz“:

Zurück bei türkiser Hemmungslosigkeit

Reisewarnungen

Europäisches Tagebuch, 8.10.2020: Berlin warnt vor Reisen nach Wien und Vorarlberg, München warnt jetzt vor Reisen nach Berlin und vor Berlinern auf Reisen, Wien warnt vor Reisen nach Serbien, Norwegen warnt vor Österreich, die Schweiz warnt vor Reisen nach Wien, Prag ist auf der roten Liste, Frankfurt jetzt auch, und zwischen Frankfurt und Madrid geht gar nichts, obwohl Madrid und Frankfurt beide rot sind. Und Frankreich? Der Westen der Schweiz hat bald die selben Zahlen, aber vor der Schweiz kann man doch nicht warnen. Nach Israel durfte man von Österreich noch reisen, als dort schon der nächste Lockdown beschlossen war. Aber Kroatien ging gar nicht. Tschechien ist hingegen zum Teil noch von Österreich aus zu bereisen, obwohl die Werte dort in die Höhe schnellen? Oder fallen sie gerade wieder? Auch Italien ist im Moment von Österreich aus noch erreichbar. Aber kommt man von dort auch zurück? Und der kleine Grenzverkehr?
Das Regime der Reisewarnungen und Risikoregionen ist nicht mehr zu überblicken. Oder genauer: keiner kennt sich mehr aus.
Wo komme ich mit einem Quarantäne-Test noch hin, oder zum Familienbesuch, oder als Berufspendler. Und überhaupt, was ist ein Berufspendler?

Ist in all den Monaten irgendwann jemand auf die Idee gekommen, man könnte in der EU vielleicht mit einheitlichen Maßnahmen zur Eindämmung von Corona mehr Sicherheit schaffen? Statt nationalen Zehnkampf in Disziplinen zu betreiben, die man inzwischen kennt? Warum müssen die Österreicher die Maskenpflicht abschaffen und die Italiener behalten sie, warum kommen die Wiener jetzt erst darauf, Gäste in Kneipen um Kontaktdaten zu bitten? Das machen die Deutschen schon lange. Warum soll man in Vorarlberg das Trinken um 22.00 nach Hause verlegen? Wäre mit mehr europaweiter Übersichtlichkeit der Maßnahmen auch mehr Klarheit in das Verwirrspiel der Reisewarnungen zu bringen? Oder ist das Chaos in Wirklichkeit ein cleveres System? Nach dem Prinzip: umso mehr Verwirrung, um so weniger Mobilität?

Hans Kelsen: Von der Eleganz und der Widerborstigkeit der Verfassung

Europäisches Tagebuch, 11.10.2020: Nein, Hans Kelsen, der heute vor 139 Jahren in Prag geboren wurde, war nicht der alleinige „Autor“ der österreichischen Verfassung, deren „Eleganz“ in letzter Zeit so oft bemüht worden ist. Aber der aus einer jüdischen Familie stammende Jurist hatte tatsächlich entscheidenden Einfluss auf ihre Ausformulierung. Kelsen studierte in Wien, und konvertierte 1905 erst zum katholischen Glauben, 1912 dann zum Protestantismus. Mit seinem Hauptwerk, der Reinen Rechtslehre gehört er zu den Begründern des Rechtspositivismus, die sich von der sogenannten Naturrechtslehre abzusetzen versuchte. Ein Streit der Laien kaum verständlich war. Schließlich ging auch Kelsen von einer – jenseits der positiven Rechtssetzungen vorhandenen – „Grundnorm“ aus, die er zunächst als “Hypothese”, dann als “Fiktion” bezeichnete. Und die ihn gleichwohl zum erklärten Anhänger von unveräußerlichen Menschenrechten machte.

Hans Kelsen: Büste am Sitz des Wiener Verfassungsgerichtshof

1917 wurde Kelsen Professor in Wien. Zu seinen Schülern gehörte unter anderem Hersch Lauterpacht, der sich vom Rechtspositivismus abwandte und als Anhänger der Naturrechtslehre zu einem der maßgeblichen Völkerrechtsexperten des 20. Jahrhunderts werden sollte – und der maßgeblichen Einfluss auf die Schaffung internationaler Menschenrechtsgerichtsbarkeit nach dem 2. Weltkrieg und dem Holocaust hatte.

Kelsen vertrat schon nach dem 1. Weltkrieg in seinen Arbeiten zum Verfassungsrecht eine Demokratietheorie, die auf dem Respekt und dem Schutz von Minderheitenrechten basierte: „Die für die Demokratie so charakteristische Herrschaft der Majorität unterscheidet sich von jeder anderen Herrschaft dadurch, daß sie eine Opposition — die Minorität — ihrem innersten Wesen nach nicht nur begrifflich voraussetzt, sondern auch politisch anerkennt und in den Grund- und Freiheitsrechten, im Prinzipe der Proportionalität schützt.“ Legendär ist sein Streit mit Carl Schmitt über die Frage ob der Macht des Souveräns oder dem Recht und dem Schutz von Minderheiten der Vorrang in einer demokratischen Gesellschaft gebührt.

Nach seiner entscheidenden Mitwirkung am Bundes-Verfassungsgesetz, dessen 100. Geburtstag vor wenigen Tagen am 1. Oktober 2020 gefeiert wurde, blieb Kelsen Verfassungsrichter der jungen Republik. Und geriet bald ins Visier der nun folgenden konservativen Regierungen. Um die Aufführung von Arthur Schnitzlers Theaterstück „Der Reigen“ sollte es im Februar 1921 in Wien zu einer antisemitisch aufgeladenen Kampagne kommen. Wiens sozialdemokratischer Bürgermeister Reumann weigerte sich das Stück, wie von der christlichsozialen Regierung gefordert, zu verbieten. Auch der Verfassungsgerichtshof entschied unter Kelsen gegen ein Verbot, was wütende Drohungen gegen Kelsen provozierte.
1929 schließlich kam es erneut zum Konflikt, der Kelsens Laufbahn in Österreich beendete. Das Verfassungsgericht hatte die bis dahin im katholischen Österreich verbotene Ehescheidung ermöglicht, indem sie die vom sozialdemokratischen Landeshauptmann Niederösterreichs eingeführte staatliche „Dispens-Ehe“ als rechtens anerkannte. Die christlichsoziale Bundesregierung setzte daraufhin das gesamt Verfassungsreicht per Gesetz ab und ernannte neue Richter.
Kelsen nahm Konrad Adenauers Angebot an, als Professor nach Köln zu wechseln. Doch schon 1933 machte die nationalsozialistische Machtübernahme in Deutschland seinem Wirken in Köln ein Ende. Als einziger seiner Kölner Fachkollegen beteiligte sich Carl Schmitt nicht an einer Petition zu seinen Gunsten.

Kelsen ging nach Genf, und 1936 nach Prag, wo seine Berufung einen Sturm völkisch-antisemitischer Studenten auslöste. 1940 emigrierte er in die USA, und ließ sich in Kalifornien nieder. 1945 ehrte ihn die Österreichische Akademie der Wissenschaften, doch eine Einladung, nach Österreich zurückzukehren ist nie erfolgt. An die Eleganz „seiner“ Verfassung wird gerne erinnert. Doch an den mühsamen Kampf um Minderheitenrechte weniger. Kelsen starb am 19. April 1976 in Orinda, Kalifornien.

René Samuel Cassin und die Menschenrechte

Europäisches Tagebuch, 5.10.2020: Heute vor 133 Jahren wurde in Bayonne René Samuel Cassin geboren, einer der engagiertesten Vorkämpfer der Menschenrechte im 20. Jahrhundert. 1968 wurde ihm für seine Verdienste der Friedensnobelpreis verliehen.

René Samuel Cassin

Cassins Vater Azarie Henri Cassin entstammte einer sefardischen, portugiesisch-marranischen Familie und war als Weinhändler in Nizza tätig. Seine Mutter Gabrielle Dreyfus stammte aus einer elsässisch-jüdischen Familie. Cassin zog als promovierter Jurist in den 1. Weltkrieg und kehrte schon im Oktober 1914 schwer verwundet zurück. Noch während des Krieges gründete er mit anderen Kriegsteilnehmern die Union fédérale, den französischen Verband der Kriegsopfer, dem er von 1922 als Präsident vorstehen sollte. 1921 und 1924 organisierte er Konferenzen von Kriegsversehrten und Veteranen, die für Verständigung und Friedensabkommen zwischen den verfeindeten Nationen eintraten. Er tat dies durchaus als französischer Patriot, der von einer universellen französischen Mission überzeugt war:

„Wir verkörpern seit Jahrhunderten ein Ideal der Freiheit, der Unabhängigkeit, der Menschlichkeit“, deshalb seien die Mitglieder der Union fédérale die „Vertreter der französischen Moral in der Welt“.

Als Professor ab 1920 in Lille, dann ab 1929 an der Sorbonne in Paris, lehrte er Völkerrecht. Vor allem aber war Cassin in unzähligen Nichtregierungsorganisationen und politischen Ämtern aktiv. Von 1924 bis 1938 vertrat er Frankreich beim Völkerbund. 1940 emigrierte er nach London und gründete mit Charles de Gaulle France Libre, die französische Exilarmee in den britischen Streitkräften. Von 1941 bis 1943 wurde er Nationalkommissar der Freien Französischen Regierung in London und 1944 gehörte er zu den Initiatoren des Französischen Komitees für die Nationale Befreiung in Algier und bereitete als Präsident deren juristischer Kommission die französische Gesetzgebung nach 1945 vor. 1944 wurde er Vizepräsident des französischen Staatsrates (bis 1960) und 1946 auch Präsident der französischen Elite-Hochschule École nationale d’Administration.

Von 1946 bis 1958 vertrat er Frankreich bei den Vereinten Nationen und gehörte zu den Begründern der UNESCO. Vor allem aber gehörte zum engsten Kreis der Verfasser der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, zusammen u.a. mit Karim Azkoul, dem libanesischen Diplomaten und Philosophen.
Von 1959 bis 1968 schließlich war er Vizepräsident, dann Präsident des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes.

Eine Palästinareise in den 1930er Jahren, vielleicht auch sein sefardisches Familienerbe, hatte ihn dazu motiviert sich für die Förderung der arabisch-jüdischen Bevölkerung Palästinas einzusetzen. Nach 1945 wurde er neben seinen vielen anderen Ämtern auch Präsident der Alliance Israelite Universelle (die im 19. Jahrhundert die Ideale der französischen Revolution vertrat und europäische Bildung unter orientalischen Juden verbreiten sollte, nicht ohne eine gewisse Portion europäisch-kolonialen Hochmut).

„Hitlers Hauptziel war die Auslöschung der Juden“, schrieb Cassin, „aber ihre Vernichtung war auch Teil einer Attacke auf Alles, wofür die Französische Revolution stand: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit und Menschenrechte. Hitlers Rassismus war im Kern ein Versuch, die Prinzipien der Französischen Revolution auszulöschen.“ Das hinderte Cassin zwar nicht, nach der Vernichtung des europäischen Judentums das jüdisch-nationale, zionistische Projekt zu unterstützen. Doch forderte er nach 1945 auch klare Einschränkungen nationaler Souveränität in allen Fragen der Menschenrechte, die vor jeder nationalen Gesetzgebung Vorrang haben müssten und auch mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden müssten.
Sein Eintreten für soziale Rechte weckte in den USA Misstrauen gegen ihn. Ein Beamter des State Department stand nicht an, ihn als „Kryptokommunisten“ zu bezeichnen. Doch neben seinem Engagement für die Menschenrechte und für die Ideale der Gleichheit, blieb Cassin in vielen gesellschaftspolitischen Fragen ein klassisch konservativer Liberaler. So hatte er gegenüber der rechtlichen Gleichstellung von Frauen eine eher zögerliche Haltung, ja er stimmte im französischen Exilparlament in Algier sogar gegen eine sofortige Einführung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts.

Cassin starb am 20. Februar 1976 in Paris.

Die Stunde des Parlamentes

Europäisches Tagebuch, 6.10.2020: Gestern debattierte das Europäische Parlament den vorliegenden Bericht über die Demontage rechtsstaatlicher Prinzipien in einigen Mitgliedsländern. Eine turbulente Diskussion.
Seit Monaten ringen das Europäische Parlament und die Kommission um eine klare Linie gegenüber jenen Europäischen Staaten, die sich von rechtstaatlichen Standards verabschieden , auf dem Weg zur „illiberalen Demokratie“, also Staaten ohne freie Presse, ohne unabhängige Justiz, ohne Schutz von Minderheiten vor Willkür, Diskriminierung oder Verhetzung, ohne das politische Korrektiv einer wachen Zivilgesellschaft – Staaten also in denen das Volk nur noch an die Urne gerufen wird, um seine Führer im Amt zu bestätigen, die ohnehin schon vor der Wahl verkünden, dass sie auch bei einer Wahlniederlage nicht abtreten werden.
Ende September hat die Europäische Kommission erstmals einen EU-weiten Bericht über die Situation der Rechtstaatlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten veröffentlicht, der wie erwartet besorgniserregend ausfällt. Dabei weist der Bericht nicht nur auf die wachsende staatliche „Kontrolle“ von Presse und Justiz in Ländern wie Ungarn und Polen hin, sondern auch auf erhebliche Defizite in Bereichen wie Korruptionsbekämpfung oder Gewaltenteilung, auch in anderen Staaten wie Bulgarien, Malta, Tschechien, Kroatien, der Slowakei oder Rumänien. Kommissionspräsidentin von der Leyen war bemüht, diplomatisch zu bleiben. „Wenngleich wir in der EU sehr hohe Standards in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit haben, besteht an verschiedenen Stellen Handlungsbedarf.“ Man werde „weiterhin mit den Mitgliedstaaten an Lösungen arbeiten“. Vizepräsidentin Véra Jourová wurde in einem Spiegel-Interview zuvor schon deutlicher, und bezeichnete Ungarn als „kranke Demokratie“, was ihr prompt Rücktrittsforderungen aus Budapest eintrug.

Im Zuge des 1,8 Milliarden Euro Deals der EU Kommission, mit dem die europäische Wirtschaft und insbesondere die am schwersten betroffenen Staaten nach dem Corona-Einbruch wieder in Schwung gebracht werden soll, hatten Kommission und Parlament auch einen wirksamen Mechanismus versprochen, um die Einhaltung rechtstaatlicher Regeln einzufordern. Polen und Ungarn haben von Anfang an deutlich gemacht, was sie davon halten – und im Rat eine Blockade der Wirtschaftshilfen angedroht. Hilfen von denen sie freilich selbst ebenfalls stark profitieren würden. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat vor einer Woche einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der eher den Eindruck eines zahnlosen Tigers macht. Kürzungen von EU-Finanzhilfen wären damit nur nach der Feststellung möglich, dass Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit auch direkte Auswirkungen auf den Umgang mit Geld der EU haben. Die EU-Kommission wollte einen durchaus härteren Weg gehen und den Zugang zu Finanzmitteln generell von der Einhaltung der Rechtstaatlichkeit abhängig machen. Doch auch der deutsche Kompromissvorschlag, der im Zweifelsfall wohl völlig wirkungslos bleiben würde, scheitert natürlich am Veto aus Budapest und Warschau.
Doch auch die Niederlande, Belgien, Schweden, Dänemark und Finnland stimmen gegen die deutsche Vermittlung. Ihnen geht der Vorschlag verständlicherweise nicht weit genug.
Und so rüstet sich nun das EU-Parlament in dieser Frage endlich auch ins Spiel zu kommen.

Katarina Barley, die deutsche stellvertretende Präsidentin des EU-Parlaments erklärt dem Deutschlandfunk, dass man sich von Ungarn und Polen und ihrer Drohung, das ganze Budget platzen zu lassen keineswegs erpressen lassen will. „Wenn wir jetzt die Rechtsstaatlichkeit aufgeben, dann haben wir für die weiteren sieben Jahre Verhältnisse in der EU, wie sie unsere Bürgerinnen und Bürger auch nicht wollen, denn unsere Steuergelder gehen dann an Regime wie das von Orbán und Kaczynski, die sich vor allen Dingen Geld in die eigene Tasche schaufeln, aber ihre Länder zu Demokratien umbauen, die mit den Werten der EU nichts mehr zu tun haben.“ Schließlich wäre Ungarn auf die EU finanziell angewiesen.

In der Parlamentsdebatte gestern hielt der slowakische Abgeordnete und Berichterstatter des Parlaments zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Michal Simecka, eine bewegende Rede. Ungarn sei keine Demokratie mehr, und Polen auf dem Wege dazu. Auch Bulgarien sei auf einem gefährlichen Weg, dort würden Menschen seit drei Monate erfolglos gegen die grassierende Korruption der Regierung protestieren. Er selbst hätte vor 1989 schon erlebt, was es heißt, wenn Menschen willkürlich verhaftet werden oder ihre Arbeit verlieren, weil sie ihre Meinung sagen. Das Bild der EU als „Garant für Demokratie“ sei stark beschädigt. Nur ein „besseres Monitoring“ wie es die EU-Kommission fordere reiche nicht. Die „Herrschaft des Rechts“ müsse auch durchgesetzt werden können. Die im Bericht kritisierten Regierungen reagierten unterschiedlich, während Bulgarien und Rumänien weitere Reformen im Sinne der EU-Empfehlungen ankündigten, griffen Polen und Ungarn die EU frontal an und wiesen jede Kritik zurück. Morgen wird über den Bericht im Parlament abgestimmt. Eine breite Zustimmung wird erwartet. Dann wird sich zeigen, ob das Parlament gegenüber dem Europäischen Rat, in dem Länder wie Polen oder Ungarn mit ihrem Veto-Recht gegen das Hilfs-Budget drohen, auch standhaft bleibt.

Im Internet rücken derweilen die treuesten Freunde von Orbans“ neuer Demokratie“ schon zum Entsatz aus, allen voran Henryk Broder, der sich im rechten Bloggerparadies „Achse des Guten“ über die „Domina“ Barley lustig machen darf. Sexismus darf bei diesem Männerbund ja nicht fehlen.

Die Lümmel von der ersten Bank

Europäisches Tagebuch, 16.9.2020: Meine ersten Kinoerlebnisse waren „Hurra, hurra die Schule brennt“ und „Die Lümmel von der ersten Bank“. Verzogene Bengel aus wohlhabenden Familien, die man trotzdem irgendwie mochte. Wirkliche Rebellen waren das allerdings nicht. Wenn die Streiche nichts halfen, dann musste Pepe Nietnagels Vater halt den Direktor der Schule bestechen.
Nicht lustig hingegen ist das, was die Schulbuben in der österreichischen Regierung treiben. Nicht einmal einen halbwegs plausiblen Antrag an die EU-Kommission können sie schicken, wenn sie von den möglichen Ausnahmeregelungen in Sachen Wettbewerbsgerechtigkeit in der EU profitieren wollen. Eigentlich wichtig genug, um sich ein bissel Mühe zu geben.
Schon vor einigen Tagen hat Finanzminister Gernot Blümel mal wieder auf die EU geschimpft, weil sie die Verlängerung und Ausweitung der großzügigen Wirtschaftshilfen an notleidende Betriebe (Fixkostenzuschüsse) blockieren würden. Nun traf man sich gestern in Wien, interessanter Weise vor eingeladenen Pressevertretern, um die Unstimmigkeiten mit dem EU-Vertreter in Wien, Martin Selmayr, zu besprechen. Der Austria Presseagentur und dem Standard verdanken wir nähere Einblicke in eine, aus österreichischer Sicht wohl ziemlich missglückte Übung in Message Control. Martin Selmayr nämlich war sichtlich not amused, auch darum, weil er statt zunächst einmal die Einwände der EU erläutern zu dürfen, als letzter drankam. Die Lümmel von der ersten Bank mussten erst einmal der Presse ihre eigene Interpretation der finsteren EU-Machenschaften zum Besten geben. Martin Selmayr, selbst ein durchaus konservativer Politiker, musste sichtlich an sich halten, damit ihm nicht der Kragen platzte. Und wies die Schulbuben darauf hin, dass sie einfach nur einen rechtlich sauberen Antrag stellen müssten. 

Und das im Übrigen eigentlich heute, also gestern, der letzte Tag dafür sei. Zeit genug die Hausaufgaben zu machen, sei seit Anfang August gewesen, als die Bedenken der EU-Kommission dem österreichischen Finanzminister übermittelt wurden. „Wenn heute die Notifizierung so erfolgt, wie von Frau Vestager (der Wirtschaftskommissarin) vergangenen Freitag angeregt, dann ist das morgen erledigt“, sagte Selmayr. Ein entsprechender Antrag sei, „wenn sich drei intelligente Leute zusammensetzen, innerhalb einer halben Stunde“ gemacht. Er wünsche sich, dass Finanzministerium und Kommission, „das heute Nachmittag noch hinbekommen“. Und bietet wirksame Nachhilfe an: Es gebe drei Lösungsmöglichkeiten, auch „wenn es am letzten Tag recht knapp“ sei. Dann ließ es sich Selmayer doch nicht nehmen, den ursprünglichen Antrag Blümels im Detail zu zerpflücken und öffentlich vorzuführen, was für eine unprofessionelle Schluderei da abgeliefert worden sei. Was wiederum Gernot Blümel und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger nicht amüsierte. 

Selmayr erklärte ihnen coram publico wie man einen Antrag schreibt. Was in Zeiten des Lockdowns möglich war, nämlich alles auf eine Naturkatastrophe zu schieben und so zu tun, als gäbe es überhaupt keine Umsätze, das entspräche heute ja nicht mehr den Gegebenheiten. Die Grundlage für den Antrag müsse nun der Hinweis auf die schwere Wirtschaftskrise sein, die die Pandemie ausgelöst habe: „Dann kann die Kommission sofort genehmigen. Es geht darum: Können wir rechtlich zuverlässig vorübergehend Beihilfen genehmigen?“ Es sei schon besser, wenn man den Antrag gleich richtig formuliert, statt hinterher nachzubessern. 

Der ertappte Blümel wurde patzig. „Ich bitte Sie, hören Sie auf mit diesen Paragrafen; ich weiß schon, dass man auf Rechtliches achten muss“, so Blümel. „Es geht um österreichisches, nicht europäisches Steuergeld, das eingesetzt werden soll.“ 

Martin Selmayr bewies weiterhin seine Engelsgeduld und gab noch einmal den Rat, doch einfach zusammenzuarbeiten, statt stur an einem nicht genehmigungsfähigen Antrag festzuhalten. Und er gab auch den anwesenden Unternehmensvertretern recht, die ihr Leid klagten, und wiederholte ein ums andere mal, dass ihnen Hilfe zusteht, auch in der geplanten Höhe. Es müssten nur, ja auch die Schulbuben in Wien müssten halt einfach nur „ordentlich“ arbeiten, so wie jeder andere auch. 

Gernot Blümel zeigte sich offenkundig desinteressiert daran, dass gemeinsame und rechtswirksame Regeln in der EU auch für Österreich gelten, und zwar auch dann, wenn es um „österreichisches Steuergeld“ geht. Genau dafür sind diese gemeinsamen Regeln, von denen Österreich nicht zuletzt auf den ost- und mitteleuropäischen Märkten bis jetzt besonders profitiert hat, nämlich eigentlich da. 

Oder ist diese Lümmelei Kalkül, die Lust mit dem Feuer zu spielen um weiterhin EU-feindliche Stimmung anzufachen. Und ist es nicht besser die Probleme der österreichischen Regierung und ihrer Behörden mit den eh schon laufenden Förderprogrammen in der Krise kurzerhand Brüssel umzuhängen? Schließlich ist Wahlkampf in Wien.
Und wenn alles nichts hilft, dann kann ja der Papa den Direktor bestechen…

Abschiebepatenschaften

Europäisches Tagebuch, 23.9.2020:
Die EU-Kommission unternimmt einen neuen Anlauf, die Asylpolitik der verschiedenen Mitgliedsländer zu koordinieren. Das grenzt angesichts der Haltung einiger Staaten schon an den Mut der Verzweiflung. Die Deutsche Welle berichtet unverdrossen: „Der Brand im Flüchtlingscamp Moria und die menschenunwürdigen Zustände auf Lesbos geben der Debatte “neuen Schwung” meinen EU-Beamte in Brüssel. Die Chefin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, hat angekündigt, dass das alte System, auch Dublin-Regeln genannt, durch etwas Neues ersetzt werden soll. Eine Verpflichtung für EU-Staaten, Flüchtlinge oder Asylbewerber aufzunehmen, wird wohl nicht enthalten sein, weil viele Mitgliedsstaaten dies schlicht verweigern würden.“
Mittlerweile hat Deutschland seine neue Zahl von 1500 schon ein kleine wenig relativiert. Hiermit sind nicht nur Menschen aus Moria gemeint, sondern von verschiedenen griechischen Inseln. Doch dort herrschen ja auch die gleichen unmenschlichen Bedingungen, die auf Lesbos zur Explosion geführt haben. Aber es bleibt trotzdem zusätzlich bei der schon angekündigten Aufnahme von 150 Kindern und Jugendlichen aus Moria. Frankreich nimmt ebenfalls 150, Italien immerhin 300 Menschen auf. Die Niederlande hingegen schummeln. Sie kündigen die Aufnahme von 100 Menschen aus Moria an – und vermindern um diese Zahl allerdings ihr UN-Kontingent. So kann man sich und die Welt auch belügen. Und Finnland nimmt 12 Jugendliche auf. Na denn.

Doch die EU-Kommission will nun über einen neuen „Migrations-Pakt“ reden. Das alte Dublin-System solle überwunden werden, kündigt EU-Kommissar Schinas an, meldet die Deutsche Welle: „Künftig könnten die Mitgliedstaaten wählen, ob sie Asylbewerber aufnehmen wollen oder lieber bei der Rückführung und Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern helfen wollen.“ Kommissionpräsidentin von der Leyen legt nach. Dieses System solle verpflichtend sein. Staaten wie Ungarn, Polen (oder Österreich), die sich an der Aufnahme von Flüchtlingen nicht beteiligen, sollen dann in Zukunft deren Rückführung organisieren. Und sich dabei an alle internationalen Vorschriften halten. Etwas, wofür diese zunehmend autoritär und illiberal regierten Staaten ja allgemein besonders bekannt sind. Aber auch die EU-Kommission hat nun offenbar auf Sarkasmus umgeschaltet, und nennt ihren neuen Vorschlag „Rückführungs-Patenschaften“. Nein, im Kalender nachschauen klärt das auch nicht auf. Heute ist nicht der 1. April.

Freunderldienste leicht gemacht

Europäisches Tagebuch, 24.9.2020: Finanzminister Blümel lässt es also drauf ankommen. Der österreichische Antrag wird nicht korrigiert. Der Wiener Wahlkampf ist ohnehin wichtiger als die Notstandshilfen für die leidende Wirtschaft. Und da es mit deren Verteilung eh nicht sehr rund läuft, ist es gut einen Sündenbock dafür zu haben: Brüssel.
Dabei hätte die EU-Kommission allen Grund, Österreich sehr viel deutlicher die Rute ins Fenster zu stellen, als sie es tut. Im Moment blühen nämlich Konstruktionen, die Korruption – oder zumindest Freunderldienste – geradezu planmäßig fördern.
Statt die Auszahlung von 15 Milliarden Hilfsgeldern für Unternehmen über das Finanzamt zu regeln, und damit unter öffentlicher Kontrolle durch Parlament und Rechnungshof, hat der Bund eine „Covid-19 Finanzierungsagentur“ als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Die Cofag soll der notleidenden Wirtschaft mit Fixkostenzuschüssen und Überbrückungsgarantien zur Seite stehen und wird vom Bund entsprechend finanziell aufgestellt. „Gemäß § 6a Abs. 2 ABBAG-Gesetz stattet der Bund die COFAG so aus, dass diese in der Lage ist, kapital- und liquiditätsstützende Maßnahmen, die ihr gemäß § 2 Abs. 2 Z 7 ABBAG-Gesetz übertragen wurden, bis zu einem Höchstbetrag von 15 Milliarden Euro zu erbringen und ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.“ Der Vorteil dieser Konstruktion liegt auf der Hand: eine GesmbH ist schließlich dem Parlament nicht auskunftspflichtig.

Florian Scheuba meint dazu bissig im Standard: „Nicht nur Abgeordnete der Opposition können somit nicht mehr mit lästigen Fragen wie “Wer bekommt wie viel Steuergeld und warum?” nerven. Auch Antragsteller können sich die Bitte um Begründung, warum ihr Hilfsantrag abgelehnt wird, sparen, denn Cofag-Beiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bleibt als letzte Hoffnung der Rechnungshof? Nein, denn auch dessen Ansinnen nach begleitender Kontrolle kann die Agentur mit einem herzhaften “Cofag yourself” abschmettern. Hier wird also gerade ein blickdichter Darkroom für künftige Mauscheleien geschaffen. Wie finster der wird, lassen die jüngsten Vorgänge rund um einen 800.000-Euro-Vertrag der Cofag mit einer zunächst geheim gehaltenen PR-Agentur erahnen. “Das Geld fließt nicht in Eigen-PR, sondern etwa in die Betreuung der Homepage oder die Beantwortung von Medienfragen”, meint Cofag-Geschäftsführer Bernhard Perner“.

Mal schauen, wieviele Medienanfragen es – angesichts der bekannt kritischen Presselandschaft in Österreich – so geben wird. 

Brexit 2.0

Europäisches Tagebuch, 14.9.2020: Das Britische Unterhaus beschließt die von Premier Boris Johnson beantragte einseitige Aufkündigung des Brexit-Vertrags im Zuge des sogenannten „Binnenmarktgesetztes“. Dass damit sowohl britische Gesetze als auch internationales Recht gebrochen werden, scheint nicht nur der Brexit-Regierung sondern auch der Mehrheit des Parlaments egal zu sein. Hauptargument ist der in der Tat prekäre Status, den Nordirland in dem neuen Regelwerk erhält, das Johnson als großen Deal nicht einmal einem Jahr durchs Parlament peitschte. In einer Zollunion mit Irland und der EU – und einer Zollgrenze zum Rest des britischen Königreiches. Jedenfalls dann, wenn es mit den Verhandlungen eines umfassenden Freihandelsabkommens zwischen Großbritannien und der EU hapert. Seine Vorgänger John Major und Tony Blair sind nun „entsetzt“, aber das schert die Austritts-trunkene Mehrheit ohnehin nicht. 
Einmal mehr zeigt sich, welchen Preis die Brexiteers offenbar für ihren nationalistischen Aufstand gegen die europäische Einigung zu zahlen bereit sind. Der mühsam erreichte, gleichwohl prekäre Friedenszustand in Nordirland droht nun ganz bewusst geopfert zu werden. Dass Johnson gerne mit dem Feuer spielt ist allen bekannt. Aber die meisten seiner Torys folgen ihm nun wie Lemminge. Es braucht nur ein paar absurde Verschwörungstheorien wie sie unter rechtspopulistischen Führern immer beliebter werden: die EU plane eine „Lebensmittelblockade“ zwischen Nordirland und dem restlichen Königreich. 
Dabei überschätzen die Brexiteers Großbritanniens Möglichkeiten, sich außerhalb der EU unter dem Protektorat der USA zu einer internationalen Wirtschafts- und Handelsmacht aufzuspielen auf groteske Weise. Das wird sich rächen, wenn es längst zu spät ist. So wie es aussieht, wird sich Großbritannien in den nächsten Jahren weniger mit seiner großartigen, in Wirklichkeit ziemlich maroden Ökonomie beschäftigen, als mit den Zentrifugalkräften, die der Brexit freisetzt, von Nordirland bis Schottland, und schließlich auch in London. Auf die vermutlich die Antwort nur mehr nationalistischer Furor sein wird. Zu den Hintergründen der ökonomischen Perspektiven siehe auch diesen interessanten Beitrag von Paul Mason auf IPG: https://www.ipg-journal.de/regionen/europa/artikel/detail/im-groessenwahn-4634/?utm_campaign=de_40_20200911&utm_medium=email&utm_source=newsletter

„Christlich-Jüdisches Abendland“

Ausstellungsinstallation “Christlich-jüdisches Abendland”. Foto: Dietmar Walser

Die jüdischen Gemeinden in Europa sind zum Teil wesentlich älter als die christlichen, war die Christianisierung Europas doch erst im Mittelalter abgeschlossen. Dennoch wurde für Europa bis vor Kurzem noch der Begriff „christliches Abendland“ verwendet und die elf Millionen vor der NS-Zeit in Europa lebenden Juden damit per Sprachgebrauch aus der europäischen Kultur ausgeschlossen.

Das Verhältnis von Katholizismus und Judentum wurde erst unter dem Eindruck des Holocaust und mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) auf eine positivere Grundlage gestellt. Dem war – als kritische Reaktion auf Antisemitismus und Mitschuld der Kirchen am Genozid an den europäischen Juden – die Gründung christlich-jüdischer Gesellschaften vorausgegangen. Es sollte noch bis 1986 dauern, dass der erste Papst, Johannes Paul II., Karol Wojtyła (1920-2005), ein jüdisches Gotteshaus betrat, nämlich die Große Synagoge in Rom, gemeinsam mit Oberrabbiner Elio Toaff. 

< Papst Johannes Paul II. und Oberrabbiner Toaff 1986 auf dem Weg in die Große Synagoge in Rom, © Str/EPA/picturedesk.com

> Anti-Islam-Proteste in Tschechien mit Miloš Zeman anlässlich des 26. Geburtstags der „Samtenen Revolution“ im November 2015, © Matej Divizna, Getty Images

Das neuerdings gerne verwendete Schlagwort vom „christlich-jüdischen Abendland“ ist ein politischer Kampfbegriff. Mit ihm soll eine alte Minderheit vereinnahmt und gegen eine neue mobilgemacht werden. Er spielt auf das kulturelle Erbe der griechischen und römischen Antike sowie der Bibel an. Die Tatsache, dass ein guter Teil dieses Erbes islamisch-arabischer Vermittlung zu verdanken ist, wird ebenso unterschlagen wie die Tatsache, dass Juden in Europa immer in prekäre Lebensbedingungen gezwungen und von Pogromen bedroht waren.

Europäische Proteste gegen den Bau von Moscheen rufen überdies die Verbote, Synagogen zu errichten, ins Gedächtnis, die in einem großen Teil Europas bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts galten. Der Protest wendet sich damit auch gegen die Gotteshäuser der slawischsprachigen Muslime, welche die Kultur Südosteuropas seit Hunderten von Jahren mitprägen. Der Begriff einer europäischen „christlich-jüdischen Wertegemeinschaft“ widerspricht auf eklatante Weise Artikel 10 (1) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der es heißt: „Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.“

Doron Rabinovici (Wien) über die Rede vom “christlich-jüdischen Abendland”:

„Die Förderung der Menschenrechte ist der Europäischen Union ein stetes Anliegen“

Ausstellungsinstallation Menschenrechte. Foto: Dietmar Walser

Die 1950 formulierte Europäische Menschenrechtskonvention soll individuelle Menschenrechte vor staatlicher Willkür schützen. Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Eine der Schlüsselfiguren bei der Einrichtung des Gerichtshofes war Hersch Zwi Lauterpacht (1897–1960) aus dem galizischen Żółkiew. Nach seinem Studium bei Hans Kelsen, dem Staatsrechtler, Rechtsphilosophen und Mitgestalter der österreichischen Bundesverfassung von 1920, übersiedelte Lauterpacht nach London. Dort entwickelte er sein Konzept der Menschenrechte. 

Lauterpacht hatte fast seine ganze Familie in der Schoa verloren. Er definierte die „Aufgabe humanen Regierens“ als Gewährleistung der „natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte“. Als Berater der britischen Ankläger im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945–46 entwickelte Lauterpacht den Rechtsbegriff des „Verbrechens gegen die Menschheit“ als Verletzung des Völkerrechts. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN hingegen war vor allem das Werk des französisch-jüdischen Juristen René Cassin (1887-1976), des späteren Präsidenten des Europäischen Menschengerichtshofes. Für sein Engagement erhielt er 1968 den Nobelpreis.

^ Hersch Lauterpacht, Trinity College, Cambridge, UK, 1958, © The Lauterpacht Centre for International Law, Cambridge, UK

< Straßenbahn-Station „Droits de l’Homme“ vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg 2016, © Rainer Unkel/picturedesk.com

> Griechische Polizei bewacht die türkisch-griechische Grenze, 29. Februar 2020, © Emrah Gurel/APA/picturedesk.com

2012 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Grundsatzentscheidung fest, dass im Falle von Abschiebungen/Rückführungen von Flüchtenden 

  • „gemäß Art. 3 der europäischen Menschenrechtskonvention der rückführende Staat eine Misshandlung im Zielland verhindern muss 
  • die Inkaufnahme einer Weiterschiebung in das folternde Herkunftsland gegen Art. 3 der europäischen Menschenrechtskonvention verstößt 
  • Kollektivausweisungen auch auf hoher See und von Bootsflüchtlingen gegen Art. 4 des Protokolls 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen 
  • Bootsflüchtlingen gegen ihre Rückschiebung Rechtsmittel gemäß Art. 13 der europäischen Menschenrechtskonvention zustehen“.

Die Verwirklichung der 2007 im Vertrag von Lissabon formulierten Verpflichtung der Europäischen Union, selbst der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten, wird – trotz wiederholter Bekenntnisse dazu – bis heute blockiert. Liegt dies daran, dass dann auch ein unabhängiges Kontrollorgan das Handeln und die Glaubwürdigkeit der Mitgliedstaaten hinterfragen müsste?

Gerald Knaus (Berlin) über die Flüchtlingspolitik Europäischer Staaten:

Europas Grenzen

Ausstellungsinstallation Europas Grenzen. Foto: Dietmar Walser

„Wir konnten reisen ohne Pass und Erlaubnisschein, wohin es uns beliebte, niemand examinierte uns auf Gesinnung, auf Herkunft, Rasse und Religion.“ Als Stefan Zweig 1941 im brasilianischen Exil seine etwas idealisierten „Erinnerungen eines Europäers“ fertigstellte, hatte er eine radikal veränderte Realität in Europa vor Augen. 
Schon 1938 hatte die Schweiz ihre Grenzen vor den immer zahlreicheren jüdischen Flüchtlingen aus Deutschland geschlossen und verweigerte ihnen politisches Asyl. Der St. Galler Polizeihauptmann Paul Grüninger rettete in der Zeit von 1938 bis 1939 hunderten von ihnen das Leben, auch durch die gefälschte Datierung von Grenzübertritten. 1939 wurde er vom Dienst suspendiert und verurteilt und erst 1995 von der Schweiz rehabilitiert. Während Grüninger als Flüchtlingshelfer geehrt wird, werden heute viele Helfer erneut kriminalisiert.

Eine der großen Errungenschaften der Europäischen Union ist das Schengener Abkommen von 1985, das die Abschaffung der Grenzkontrollen innerhalb der EU ermöglicht. 

Auch nicht-EU-Länder wie die Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen nehmen inzwischen am Abkommen teil. An der österreichisch-schweizerischen Grenze bei Hohenems gehört der kleine Grenzverkehr in beide Richtungen längst zum Alltag. 
Auch Rumänien, Bulgarien und Kroatien sollen dem Schengen-Raum beitreten. Manche Branchen, wie die Landwirtschaft, die Baubranche oder die Pflegedienste sind auf „Wanderarbeiter“ aus Süd-Osteuropa inzwischen existentiell angewiesen.

< Die Paul Grüninger Brücke, von der Schweiz aus Richtung Grenzübergang Hohenems, 2020, © Dietmar Walser, Jüdisches Museum Hohenems

> Im Sommer 2015 von Ungarn errichtete Grenzzäune zwischen Ungarn und Serbien, © Attila Kisbendedek/AFP

Anlässlich der Beitrittsverhandlungen zur EU wurde auch Serbien 2009 der kontrollfreie Zugang zum Schengenraum gewährt. Das sollte sich nach der Flüchtlingsbewegung Richtung EU ändern. Zahlreiche Länder u. a. auch Österreich und Deutschland führten die Grenzkontrollen wieder ein. Und Ungarn, in das im Sommer 2015 ca. 160.000 Flüchtlinge gelangten, errichtete an seiner „EU-Außengrenze“ zu Serbien einen 300 km langen und bis zu 4 Meter hohen Stacheldrahtzaun.

Inzwischen hat sich der Fokus der EU auf die Außengrenze zwischen Griechenland und der Türkei verlegt. Mehr als 4 Millionen Kriegsflüchtlinge leben in der Türkei. Im Rahmen des „EU-Türkei Abkommens“ erhielt diese von der EU finanzielle Unterstützung, um die Flüchtlingsbewegung in die EU einzudämmen. Nach Ablauf des Abkommens brachte die Türkei Ende Februar 2020 Flüchtlinge an die Grenze, um Druck auf die EU auszuüben. Griechenland setzte daraufhin das Recht auf Asyl zunächst für ein Jahr aus, was offen gegen die EU-Menschenrechts- und die Genfer Flüchtlingskonvention verstieß. 

Die „Wanderarbeit“ in Europa hingegen offenbart ihre Schattenseiten: schlechte Bezahlung, schwierige Arbeitsbedingungen und menschenunwürdige Unterbringung wurden im Zeichen von Corona unverhofft als Problem der ganzen Gesellschaft erkannt.

Rainer Münz (Wien) über Wanderarbeit in Europa: