Rückblick, 16.7.2020: Das Bundesverwaltungsgericht in Wien verurteilt die Abschiebung eines 29-jährigen Tadschiken durch die österreichischen Behörden als rechtswidrig. Ob dies Khizbulloi Shovalizoda noch helfen wird ist fraglich. Der Tadschike hatte im März 2019 in Österreich Asyl beantragt. Er gehört einer ethnischen Minderheit an, die in Tadschikistan verfolgt wird. In seiner Heimat wird ihm stattdessen vorgeworfen einer verbotenen islamischen Partei anzugehören. Shovalizodas Asylantrag wurde abgelehnt und ein Abschiebebescheid ausgestellt. Am 10. Januar 2020 brachte er einen erneuten Antrag auf internationalen Schutz ein. Er hatte erfahren, dass gegen ihn in Tadschikistan ein Verfahren wegen „Terrorismus“ eröffnet werden würde und ihm dort seine Verhaftung drohen würde. Das BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) lehnte seinen Antrag erneut ab, obwohl die Staatsanwaltschaft Eisenstadt darauf hinwies, dass inzwischen von den tadschikischen Justizbehörden ein Auslieferungsbegehren eingegangen sei, das „überwiegend politischen Charakter“ trage. Ein Auslieferungsverfahren würde daher abgelehnt. Dennoch wurde Shovalizoda am 4. März nach Tadschikistan abgeschoben – und dort prompt verhaftet. Im Juni wurde er tatsächlich zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte nun fest, dass das BFA den Fall nicht genau geprüft habe und sich bei seiner Entscheidung auf bekanntermaßen veraltete Informationen über die Situation in Tadschikistan gestützt habe. Inzwischen sei bekannt, dass die dortige Regierung unter dem Deckmantel der „Terrorismusbekämpfung“ Oppositionelle und Kritiker kriminalisiere. Menschenrechtsverletzungen, willkürliche Tötung durch Gefängnisbehörden, willkürliche Inhaftierungen, Folter und Misshandlung politischer Gefangener sind in Tadschikistan an der Tagesordnung, wie auch die österreichische Datenbank der Staatendokumentation inzwischen feststellt. Die Entscheidung des Gerichts erlegt nun den österreichischen Behörden die Pflicht auf, nicht nur Shovalizoda die Einreise nach Österreich zu erlauben, sondern auch proaktive Maßnahmen zu setzen, um ihn „wieder in das österreichische Bundesgebiet zu verbringen“. Das Innenministerium weigert sich aber offenbar, dem Gerichtsentscheid Folge zu leisten. Es gäbe keine „rechtliche Grundlage“ um den Abgeschobenen wieder zurückzuholen. Die Einreise nach Österreich werde ihm aber gestattet. Ob Shovalizoda von dieser österreichischen „Großzügigkeit“ je erfahren wird, ist fraglich. Seit seiner Verurteilung zu 20 Jahren Haft fehlt von ihm jede Spur.